Beratung

Leistungen für thermische und hygrische Bauphysik (Wärme- und Feuchteschutz)

Im Bereich der Baukonstruktion führen wir eine wärme- und feuchteschutztechnische Beratung durch.

Zur Erzielung einer möglichst hohen Qualität Ihrer Baumaßnahmen bieten wir Ihnen bei der Neubauplanung und bei der Modernisierung oder Sanierung bestehender Gebäude eine planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung an.

Energieeinsparung und Energieeffizienz

Vorhandene Bausubstanz wird von uns im Hinblick auf die baulichen und anlagentechnischen Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung analysiert. Die Ergebnisse werden übersichtlich und anschaulich zur Entscheidungsfindung, zum Beispiel im Rahmen eines Modernisierungsvorhabens zusammengestellt.

Spezialthema Schimmelpilzschäden

Bei der Untersuchung der Ursachen von Feuchteschäden und Schimmelpilzansiedlungen in Mietwohnungen haben wir besondere Erfahrungen sammeln können, die sowohl Mieter als auch Vermieter positiv für sich nutzen können.

Die Begutachtung der betroffenen Bauteile erfolgt zunächst per Augenschein und durch zerstörungsfreie Raumklima- und Baustofffeuchte-Messungen. Falls erforderlich werden zusätzlich Sondierungen der Bausubstanz durchgeführt und Proben von Baustoffen genommen.

Die Untersuchungsergebnisse der Bauwerksanalyse, das heißt die Lage und Ausdehnung der geschädigten Bereiche, die Art der Schädigung und der Schädigungsgrad werden von uns in Grundriss- und gegebenenfalls Ansichtszeichnungen des Gebäudebestandes eingetragen und in einem schriftlichen Teil des Bausubstanzgutachtens, gegliedert nach Schadensbildern und -ursachen, sachlich bewertet. Wesentliche Schadensbilder werden durch Fotos dokumentiert.

Zur Ermittlung der Schadensursachen sind neben einer qualitativen Bewertung der Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls zusätzlich Laboruntersuchungen der Baustoffproben, bauphysikalische Berechnungen der Baukonstruktion und die Einsicht in die Bauakten des Hauses beim Auftraggeber oder beim zuständigen Bauamt erforderlich.

Die Bewertung der Schäden erfolgt insbesondere im Hinblick auf die Ursachen und/oder die Verursacher, das heißt, ob die Feuchteschäden und Schimmelpilzansiedlungen zum Beispiel durch bauliche Mängel begründet oder auf ein Fehlverhalten der Mieter zurückzuführen sind.

Beim Vorhandensein von Schäden oder Mängeln schlagen wir Maßnahmen zur Schadens- und Mängelbeseitigung vor, die ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen.

Bei einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung durch die Feuchteschäden oder Schimmelpilzansiedlungen kann von uns auch die Höhe einer angemessenen Mietminderung für die Dauer der Beeinträchtigung in nachvollziehbarer und prüfbarer Form berechnet werden. Dadurch sollte im Regelfall ein Streit zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, der immer nur unnötig Zeit und Geld kostet.

Spezialthema Bauwerksabdichtung

Die Untersuchung von Feuchteschäden an Gebäuden, die auf eine mangelhafte Planung oder Bauausführung von Abdichtungsmaßnahmen zurückzuführen sind, ist ein weiterer Schwerpunkt der von uns erstellten Bauschadensgutachten.

Die Ermittlung der Schadensursachen im Bereich der Bauwerksabdichtung ist nach einer ersten Begutachtung des Schadensumfangs per Augenschein und gegebenenfalls einer Lokalisierung oder Eingrenzung der Feuchtequelle durch Baustofffeuchtemessungen mit elektronischen Messgeräten in der Regel nicht zerstörungsfrei möglich. Die betroffenen Bauteile müssen in jedem Fall - zumindest stichprobenartig - geöffnet und die Abdichtung freigelegt werden, zum Beispiel durch Aufgraben des Erdreichs und das Entfernen einer vorhandenen Perimeterdämmung oder den Abbruch von Schichten eines Fußbodenaufbaus oberhalb der Abdichtung. Erst danach sind die notwendigen Feststellungen hinsichtlich der eingebauten Baustoffe, der Art und Qualität der Verarbeitung sowie des baulichen Zustands der Verbindungen und Anschlüsse der Bauwerksabdichtung möglich. Falls erforderlich werden von uns Materialproben zur Beweissicherung oder für weitergehende Untersuchungen der Stoffqualitäten entnommen.

Die Bewertung der Schäden erfolgt unter Berücksichtigung der Ausführungsplanung und sonstigen Vertragsunterlagen, die Grundlage der Bauausführung waren, auch im Hinblick auf die Verursacher, das heißt, ob die Schäden in den Verantwortungsbereich der Planer oder Baufirmen fallen und gegebenenfalls welche Quotierung der Sanierungskosten angemessen ist.

Beim Vorhandensein von Schäden oder Mängeln schlagen wir Maßnahmen zur Schadens- und Mängelbeseitigung vor und führen bei Bedarf auch eine Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten durch.

Die Durchführung einer unabhängigen planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung der Sanierungsplanung und Abdichtungsarbeiten hat sich in der Praxis bewährt und wird deshalb von uns ausdrücklich empfohlen.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern. Verlangen Sie SachBau® - Sachverständige Bauingenieure: Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich.